Feiner Humor beim DFB-Sportgericht

Nils 12. Februar 2015
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Im Prinzip finden vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt Verhandlungen statt wie vor gewöhnlichen, staatlichen Gerichten auch. Die verhandelten Sachverhalte sind jedoch selten so verbittert umkämpft, wie man es von Streitigkeiten um viel Geld kennt. In der Regel geht es um die Dauer der Sperre eines Spielers nach einer roten Karte oder anderen Banalitäten des Fußballspiels und zumindest gefühlt erreicht man vor dem Sportgericht fast immer eine Reduzierung der Strafe.

Wie Claudio Catuogno in der gestrigen Printausgabe der SZ berichtet (“Notbremse vor Gericht”, S. 23), lässt der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz durchaus erkennen, dass er seine Institution auch nicht zu bierernst nimmt:

So soll er Leverkusens Stefan Kießling bei der Verhandlung seines “Phantomtors” mit den Worten begrüßt haben, dass er ja nun doch endlich eine Einladung vom DFB erhalten habe.

Bei der kürzlich erfolgten Verhandlung konnte die Sperre Jerome Boatengs wegen seiner Notbremse gegen Schalke deshalb nicht auf zwei Spiele verkürzt werden, weil Neuer den nachfolgenden Elfmeter parierte und damit der durch die Notbremse entstandene “Schaden” für Schalke größer war als bei einem verwandelten Elfmeter. Lorenz fragte Boateng in diesem Zusammenhang süffisant: “Hat Neuer was gegen Sie?”

Zu der – durchaus verständlichen – Aufregung um die Tatsache, dass hier eine Handlung das Strafmaß Boatengs bestimmt, auf die er selbst keinen Einfluss nehmen konnte: Die DFB-Regeln sehen dies tatsächlich so vor und auch im Strafrecht des “richtigen Lebens” existieren solche Regelungen. So wird zum Beispiel der Täter eines Raubüberfalls härter bestraft, wenn ein von ihm verletztes Opfer nachträglich stirbt, selbst wenn die Todesfolge eher unvorhersehbar war, weil er vielleicht nur umgerempelt wurde und dann unglücklich mit dem Kopf auf den Boden geschlagen ist. Insofern setzt das DFB-Sportgericht durchaus ernsthafte Maßstäbe an und ist nicht nur eine Spaßveranstaltung.